Band 68: Stephen
E. Buckwalter
Die Priesterehe in Flugschriften der frühen Reformation
Unter den Neuerungen, die die Ausbreitung der evangelischen Bewegung in den
frühen 1520er Jahren begleiteten, waren wenige so aufsehenerregend und
in ihrer rechtlichen und sozialen Bedeutung so vielschichtig und folgenschwer
wie die öffentliche Heirat eines Priesters - ein Schritt, der den betroffenen
Kleriker als Anhänger der Reformation eindeutig identifizierte und ihn
der Verfolgung durch Bischof und Fürsten aussetzte. Knapp vierzig Flugschriften
der Jahre 1521 bis 1528, in denen die Verteidigung oder Ablehnung der Priesterehe
das zentrale Thema ist und die sich größtenteils auf Zölibatsbrüche
in Wittenberg, Erfurt, Würzburg, Augsburg, Worms, Eisenach, Straßburg,
Basel und Schwäbisch Gmünd zurückführen lassen, bilden den
Gegenstand dieser Studie.
Trotz der Vielfalt
der Entstehungsumstände weisen die analysierten Flugschriften eine erstaunliche
Einheitlichkeit in ihrer Argumentation auf, die sich an die maßgebenden
Schriften Luthers (An den Adel; De votis monasticis) und Karlstadts (Apologia
pastoris cembergensis) anlehnt. Eine Vorbildfunktion auch der zölibatsfeindlichen
Schriften des Erasmus läßt sich im Gegensatz zu in der Forschung
noch gängigen Annahmen nicht belegen.
Die frühreformatorische Priesterehe läßt sich nicht einfach
als die Gestalt erklären, in der sich das weitverbreitete vorreformatorische
Priesterkonkubinat nachreformatorisch fortsetzte. Sie war viel eher eine provokative
Neuerung, die den verheirateten Kleriker in Erklärungsnot - auch gegenüber
dem einfachen Volk - brachte. Das Prädikat der "Keuschheit",
das jahrhundertelang dem Zölibat vorbehalten war, wurde von der evangelischen
Bewegung nunmehr für den Ehestand in Anspruch genommen.
| 19.07.2001 |